Unsere Container sind nicht für die Aufnahme von flüssigen Stoffen geeignet.
Behälter mit mehr als 10 Tonnen Gesamtgewicht dürfen nicht transportiert werden.
Die maximale Befüllung ist bis zur Ladekante erlaubt. Der Abfall darf die Seitenwände nicht überragen.
Es ist darauf zu achten, dass ausreichend Platz für die Anfahrt zur Verfügung steht.
Der Untergrund muss tragfähig sein.
Wird der Container auf einer öffentlichen Fläche aufgestellt, tragen Sie die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem Verkehr. Dies gilt auch, wenn wir in Ihrem Auftrag die notwendige behördliche Stellgenehmigung beantragen.
